Fachgebiete
Eine Auswahl an Fachgebieten, auf die wir uns spezialisiert haben.
Natürlich stehen wir auch gern für Ihr ganz persönliches Anliegen zur Verfügung.
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Ausführung von letztwilligen Verfügungen.
ERBRECHT
Klärung erbschaftsrechtlicher Angelegenheiten
Ein Trauerfall in der Familie bedeutet oftmals nicht nur den Verlust eines geliebten Menschen. Leider kann dies mitunter auch der Beginn beschwerlicher Wege durch Behörden und Instanzen aber auch von unangenehmen Konflikten in Ihrem engsten familiären Umfeld sein. Eine rechtzeitige Vorsorge für Ihren eigenen Todesfall durch rechtliche und steuerliche Beratung bei der Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen sollte Ihnen daher wichtig sein. Begleitet sollte dies alles mit einer vernünftigen Vermögensnachfolgekonzeption sein.
Sind Sie bereits von einem Trauerfall betroffen, helfen wir Ihnen bei der Klärung Ihrer erbschaftsrechtlichen Angelegenheiten, angefangen bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren, der Regelung der Ansprüche der Erben untereinander (Erbauseinandersetzung), bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen.
Ebenso beraten wir Sie bei der effektiven Verwertung des Nachlasses, z.B. dem Auflösen der Konten, dem Räumen von Mietwohnungen, dem Verkauf oder der Vermietung ererbter Liegenschaften (Nachlassabwicklung).
Wir vertreten hierbei sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Organisationen und Stiftungen und übernehmen Testamentsvollstreckungen, Nachlassverwaltungen und Nachlassinsolvenzverfahren.
NOTAR
Verträge, Beurkundungen und mehr
In beinahe allen Lebensbereichen gibt es Erklärungen und Verträge, die zu ihrer Wirksamkeit zwingend der notariellen Tätigkeit bedürfen oder bei denen es aus Gründen der Rechtssicherheit geboten ist, Ihre Erklärung zu beurkunden.
Herr Notar Saßnick nimmt für Sie ebenso alle notwendigen Beurkundungen im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften vor, wie die Beurkundung von Testamenten, Erb- und Eheverträgen, Hypotheken- und Grundschuldbestellungen und die Bestellung von Wohn- und Nießbrauchsrechten an Grundstücken, sowie entsprechende Löschungsbewilligungen. Ebenso zählen zu seinen Tätigkeiten die Beurkundung von Vollmachten, einschließlich Generalvollmachten oder Patientenverfügungen, sowie Beurkundungen, die im Handels- und Gesellschaftsrecht und in Erbschafts- und Registersachen notwendig werden können und die Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien.
Sollten Ihre Urkunden im internationalen Rechtsverkehr eingesetzt werden, so können wir auf Ihren Wunsch hin die notwendigen Überbeglaubigungen und Übersetzungen besorgen.
STEUERBERATUNG
Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, gestaltende Beratung.
STEUERRECHT
Neben allgemeinen steuerrechtlichen Angelegenheiten sind wir auch spezialisiert auf Stiftungen und Fragen der Gemeinnützigkeit.
UNTERNEHMENSBERATUNG
Existenzgründungsberatung, Betriebswirtschaftliche Beratung.
VERMÖGENSBERATUNG
Alles rund um Ihre Finanzen, Vermögensberatung und Vermögensverwaltung.
VERMÖGENSNACHFOLGE
Beratung und Umsetzung von Vermögensnachfolgekonzeptionen
Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Umsetzung von Vermögensnachfolgekonzeptionen für die private Vermögensnachfolge und für die Unternehmensnachfolge von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei besteht in der Gründung von Stiftungen aller Art und in der Nachlassabwicklung für Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen, der Durchführung von Erbauseinandersetzungen, der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Durchführung von Testamentsvollstreckungen sowie die Erstellung von Vermögensnachfolgekonzeptionen.
In der Kanzlei werden unter Einbeziehung des jeweils aktuellen nationalen und internationalen Erbschaft-, Schenkung- sowie Ertragsteuerrechts und nach Erstellung eines umfassenden Vermögensstatus von der privaten Vermögensnachfolge bis hin zur Umwandlung von Unternehmen, der Abtretung von Gesellschaftsanteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften, korrespondierend mit der Errichtung von letztwilligen Verfügungen, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten, im Interesse der Mandanten Steuer- und Pflichtteilsvermeidungsstrategien entwickelt und umgesetzt. Ziel der Kanzlei ist die Vermeidung kostenaufwendiger Prozesse und die Herbeiführung einer zielgerichteten außergerichtlichen Einigung in allen Vermögensnachfolgefragen. Allerdings wird, falls notwendig, auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht gescheut.
Die langjährige Tätigkeit der Berufsträger auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge, des Erb- und Steuerrechts und das dadurch erworbene Vertrauen der Mandanten sind Auftrag und Verpflichtung, auch für die Zukunft alle regionalen und überregionalen Mandate mit ausgeprägtem Fachwissen zu betreuen.
Seit der Ernennung zum Notar im Jahr 2016 bietet Rechtsanwalt und Notar Saßnick aber auch sämtliche notariellen Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Schuld-, Immobilien-, Gesellschafts-, Handels- und des Erbrechts, sowie in der Beratung und dem Entwurf von letztwilligen Verfügungen und Übergabeverträgen aller Art im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an. Ebenfalls gehört zur notariellen Tätigkeit auch die Beratung und der Entwurf von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Damit kann eine allumfassende Betreuung der Mandanten bei der Vermögensnachfolge sichergestellt werden.
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
MaBV-Prüfungen, Jahresabschlussprüfungen und Unternehmensbewertung.